Preisliste / AGB

Ferien-Wohnung

Unsere Preise für die Ferienwohnung
Zeitraum 1 Person 2 Personen
3-6 Tage 40,00 € / Tag 43,00 € / Tag
1 Woche 37,00 € / Tag 40,00 € / Tag
2 Wochen 34,00 € / Tag 37,00 € / Tag
ab 2 Wochen auf Anfrage

Appartement

Unsere Preise für das Appartement
Zeitraum 1 Person
3-6 Tage 33,00 € / Tag
1 Woche 31,00 € / Tag
2 Wochen 30,00 € / Tag
ab 2 Wochen auf Anfrage

Geschäftsreisende und Monteure er­fragen bitte die Preise ohne Wochen­end­auf­ent­halt, falls gewünscht.

  • Die Zahlung erfolgt im Voraus per Über­weisung oder am Tag der An­reise in bar.
  • Zahlungen mit Kredit- oder EC-Kar­ten sind nicht möglich.
  • Die vorzeitige Abreise führt nicht zu einer Preis­minderung.
  • Handtücher und Bettwäsche sind selbst­ver­ständ­lich im Miet­preis ent­halten!

Allgemeine Ge­schäfts­be­ding­ungen

  1. Der Vertrag gilt als ge­schlossen, wenn die Ferien­wohnung vom Gast be­stellt und die Bereit­stellung von dem Ver­mieter bestätigt worden ist. Die Bereit­stellung so­wie die Be­stätigung bedarf der Schriftform.
  2. Nach Abschluß des Vertrages ist der Ver­mieter dem Gast gegenüber zur Rückzahlung des Miet­zinses ver­pflichtet, wenn die Wohnung für den ver­ein­bar­ten Zeit­raum nicht zur Ver­fügung steht.
  3. Der Gast ist dem Vermieter gegen­über zur Zahlung ver­pflichtet, auch wenn die von ihm be­stellte Wohnung nicht in An­spruch ge­nom­men wird. Dies gilt auch bei teil­weiser Nicht­in­an­spruch­nahme. Der zu zahlende Be­trag be­trägt bis zu 2 Wochen vor der An­reise 40%, danach 80% des ver­ein­bar­ten Miet­zinses. Der Ver­mieter ver­pflichtet sich die frei­ge­stellte Wohnung bald­möglichst zu ver­mie­ten. Der daraus er­zielte Er­lös ist mit der Schadens­er­satz­sum­me zu ver­rech­nen. Für die ent­stehenden Kosten ist vom Gast eine Stornierungs­pauschale von 40 € zu ent­richten.
  4. Die Mietzahlung erfolgt im Voraus. Hier­bei sind 20% des Miet­zinses bei Ver­trags­ab­schluss, der Rest­be­trag bis spätestens 2 Wochen vor An­rise zu zahlen. Der Ver­mieter behält sich vor, den Ver­trag zu stornieren, bzw. die Nutzung der Wohnung zu ver­wehren, wenn der Miet­zins bis zum ver­ein­barten Tag der An­reise nicht ein­ge­gangen ist.
  5. Der Mietzins gilt nur für die im Ver­trag ge­nannte Per­sonen­zahl.
  6. Der An- und Abreisetag wird als ein Tag ge­rechnet. Am An­reise­tag steht dem Gast die Wohnung ab 15.00 Uhr zur Ver­fügung. Am Ab­reise­tag muss die Wohnung bis 10.30 Uhr ge­räumt sein.
  7. Der Mieter verpflichtet sich, die Woh­nung sowie das In­ven­tar mit ge­büh­ren­der Sorg­falt zu be­handeln. Der Mie­ter haf­tet für Schä­den die durch ihn, seine Mit­be­woh­ner oder Be­sucher entstehen.
  8. Im Schadensfalle hat der Mieter den Ver­mieter über Art und Um­fang bis zum Tag der Ab­rei­se zu in­for­mieren. Bei Schäden, welche die Sicher­heit be­ein­trächtigen könnten und da­her so­fort be­ho­ben wer­den müssen oder aber Schäden, welche die Wohn­qualität in ein­em mehr als zu­mut­baren Maß be­ein­trächtigen, ist der Ver­mieter un­ver­züg­lich zu unter­richten. Der Mie­ter ist nicht be­fugt, im Scha­dens­fal­le eigen­mächtig Re­para­turen oder Nach­bes­serungen vor­zu­nehmen.
  9. Das Mit­bringen von Haus­tieren jeg­licher Art ist unter­sagt. Eine Aus­nahme be­darf in jedem Fall der schrift­lichen Ge­nehmigung des Ver­mieters.

Der Gerichtsstand ist Siegen.
Siegen, Januar 2016